Waschanlage

27.11.2024

sind der Ärger groß und die Aussicht auf Schadensersatz nicht immer eindeutig.

 

Nach dem Verlassen sollte das Fahrzeug auf Schäden untersucht und diese sofort gemeldet werden. Bestehen Sie auf einer schriftlichen Bestätigung und machen Fotos vor Ort, auf denen Wagen und Waschanlage zu sehen sind.

Bei bestimmten Ausstattungen und Karosserieformen (Cabrio, SUV, Kleintransporter) und ungewöhnlichen Mindest- oder Maximalmaßen muss der Kunde prüfen, ob sein Fahrzeug überhaupt geeignet ist.

 

Wird ein an der hinteren Dachkante eines Landrover serienmäßig angebrachter Heckspoiler abgerissen, haftet der Betreiber, BGH, Urteil vom 21.11.2024 - VII ZR 39/24 -. Denselben Fall (serienmäßiger Dachspoiler) ebenso entschieden hat bereits das AG Ludwigsburg, Urteil vom 02.11.2007 - 4 C 1536/07 -. Bei einem Herausreissen der Scheibenwischer durch die beiden Dachwalzen kommt auch das AG Pfaffenhofen, Urteil vom 08.06.2018 - 1 C 605/16 - zu vollem Schadensersatz.

 

Auch in der Waschstraße kann es zu schnell zu einem Malheur kommen:

 

Fährt der Gebläsebalken wegen eines defekten Sensors oder Programmierungsfehlers nicht hoch, gibt es vom OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 14.12.2017 - 11 U 43/17 -, nichts; den Betreiber treffe kein Verschulden. Verwiesen wird an den Hersteller. Verjährung (drei Jahre) beachten.

 

Bremst der Vordermann und dann der Hintermann, um nicht aufgeschoben zu werden, worauf der Wagen aus der Förderkette und gegen eine Säule gerät, wird ein Fehlverhalten angenommen: Nur 30 % git es vom Vordermann, OLG Zweibrücken, Urteil vom 24.07.2021 - 1 U 63/19 -. Eine Haftung des Waschanlagenbetreibers für fehlerhaftes Bremsen zieht der BGH, Urteil vom 19.07.2018 - VII ZR 251/17 - in Betracht, wenn ein entsprechender Hinweis fehlt.

 

Lassen Sie sich nicht mit dem Hinweis auf irgendwelche AGB abspeisen. Häufig ist bereits deren Einbeziehung mehr als fraglich; auch halten Ausschlussklauseln häufig einer Prüfung nicht stand.

 

Gute Fahrt, auch durch die Waschstraße!

 

 

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Mein Fachgebiet ist das Verkehrsrecht. Dazu gehören insbesondere das Bußgeldrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsstrafrecht. Zusätzliche Rechtsgebiete sind das Arbeitsrecht, das Baurecht und das Mietrecht.


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