Verkehrsüberwachung
07.10.2015
durch Private ist nur eingeschränkt möglich...
Die Verwaltungsbehörde kann die Überwachung von Verkehrsordnungswidrigkeiten nicht uneingeschränkt auf private Firmen übertragen. Die Bußgeldstelle muss Herrin des Verfahrens bleiben und deswegen Ort und Zeit der Messungen vorgeben und protokollieren sowie selbst auswerten. Überlässt man dies einer privaten Firma, besteht nach den aktuellen Entscheidungen des AG Parchim vom 01.04.2015 und AG Kassel vom 14.04.2015 ein Beweisverwertungsverbot. Pikant an dem vom AG Kassel entschiedenen Fall war überdies eine erfolgsabhängige Vergütung abhängig von der Verwertbarkeit der Messung. Dies zu beurteilen hatte der private Übernehmer. Hier wurde der Bock zum Gärtner gemacht. In derartigen Fällen bzw. bei Bestehen entsprechender Anhaltspunkte ist die (nur über einen Rechtsanwalt mögliche) Akteneinsicht dringend anzuraten, wenn nicht obligatorisch.