Verhängung mehrerer Fahrverbote durch dasselbe Gericht ?

02.03.2016

Mein Beitrag "Fahrverbot" vom 30.12.2015 beschäftigt sich mit der Vollstreckung von mehreren Fahrverboten aus verschiedenen Verfahren / Vollstreckung von mehreren Fahrverboten aus verschiedenen Verfahren / Bußgeldbescheiden. Auf Vorlage des OLG Hamm hat jetzt der BGH in seiner Entscheidung vom 16.12.2015 - 4 Str 227/15 - entschieden, es könne nur ein Fahrverbot verhängt werden, wenn gleichzeitig mehrere Bußgeldverfahren verhandelt werden. Gegenstand war eine zweifache, jeweils zum Fahrverbot führende Geschwindigkeitsübertretung an der Messstelle Bielefelder Berg. Liest man die Entscheidung zwischen den Zeilen, verbleibt es bei mehreren Bußgeldverfahren vor verschiedenen Behörden oder Gerichten, oder nicht gleichzeitiger Verhandlung bei mehreren Fahrverboten: "Eine gemeinsame Verhandlung wird etwa regelmäßig dann naheliegen, wenn zwischen Ordnungswidrigkeiten ein zeitlicher oder örtlicher Zusammenhang besteht (so auch in dem der Vorlage zugrundeliegenden Fall). In solchen Fällen spricht aber der Sinn und Zweck des § 25 StVG für die Verhängung eines einheitlichen Fahrverbots. Die Entscheidung des BGH betrifft also einen Ausnahmefall und ist nicht verallgemeinerungsfähig. 

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Mein Fachgebiet ist das Verkehrsrecht. Dazu gehören insbesondere das Bußgeldrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsstrafrecht. Zusätzliche Rechtsgebiete sind das Arbeitsrecht, das Baurecht und das Mietrecht.


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