Verbringungskosten geltend machen
06.09.2016
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht helfe ich Ihnen, gerade auch bei einem vermeintlich simplen Fahrzeugschaden, alle Kosten zu berücksichtigen. Dazu gehören auch die sogenannten Verbringungskosten. Die Mehrzahl der KFZ-Werkstätten verfügen über keine eigene Lackiererei. Für die Verbringung des Fahrzeugs zum Lackierbetrieb entstehen Kosten in einer Größenordnung von 70,00 bis 100,00 €, die auch übernommen werden. Bei sogenannter fiktiver Abrechnung auf Gutachtenbasis, also ohne reparieren zu lassen, ziehen die Versicherer, allerdings auch manche Gerichte diese Kosten ab. Hier kommt es auf die örtliche Rechtsprechung an. Zu beachten ist: Manche Sachverständigen weisen die Verbringungskosten an versteckter Stelle aus; auf der ersten Seite sind die Reparaturkosten ausgeworfen, auf Seite 7 - 8 des Gutachtens wird dann beiläufig erwähnt, bei einer Reparatur entstünden noch Verbringungskosten. Sie sehen: Es lohnt sich bereits bei einem kleineren Fahrzeugschaden, die Hilfe eines Fachanwalts für Verkehrsrecht in Anspruch zu nehmen.