Unfallrekonstruktion

14.11.2016

Jeder Verkehrsunfall hinterlässt Spuren, aus denen der Unfallhergang - innerhalb einer Bandbreite abhängig von den Vorgaben - ermittelt werden kann.
Aus den Fahrzeugschäden ableiten lässt sich der Anstoßwinkel sowie die Aufprallgeschwindigkeit.
Bei einem Auffahren in Zusammenhang mit einem Einbiegemanöver stellt sich häufig die Frage nach der Geschwindigkeit des Vorfahrtberechtigten. Bei der Anfahrbeschleunigung des Einbiegenden orientiert man sich an Untersuchungen im alltäglichen Straßenverkehr, weniger an Fahrversuchen. Ist dann noch der Unfallort, genauer die bis dahin zurückgelegte Strecke bekannt, lässt sich sowohl die Geschwindigkeit des Einbiegenden, wie die nach dem Anfahrentschluss verstrichene Zeit ermitteln. Aus der Aufprallgeschwindigkeit/ Aufpralldifferenzgeschwindigkeit - ermittelt anhand der Fahrzeugschäden -, kann dann die Geschwindigkeit des Vorfahrtsberechtigten rückgerechnet werden. Diese Berechnungen werden hier im Büro selbstständig durchgeführt. Praktische Relevanz: Die Erfolgsaussichten lassen sich erheblich besser beurteilen, als bei einer ungeprüften Übernahme von Angaben der Beteiligten "Der war viel zu schnell." oder "Der war plötzlich da."

Beim Fußgänger-PKW-Unfall lässt sich - wiederum aus den Schäden am Fahrzeug - sowie der sog. Wurfweite des Fußgängers die Aufprallgeschwindigkeit ermitteln. Bei entsprechend schweren Unfällen kann überdies aus dem Beulenversatz (Motorhaube/Rahmen der Windschutzscheibe) die ungefähre Quergeschwindigkeit des Fußgängers abgeleitet werden. Dies hat erhebliche Bedeutung für eine Vermeidbarkeit durch den Kraftfahrer. Eine Reaktionsaufforderung wird regelmäßig angenommen, sobald der Fußgänger etwa 1 m in den Verkehrsraum des Kraftfahrers eintritt. Dies alles sind natürlich nur Näherungswerte. Die genaue Berechnung und Bewertung ist zwangsläufig vom Einzelfall abhängig.
Eine Besichtigung der Unfallstelle bei entsprechend schweren und komplizierten Verkehrsunfällen ist dabei obligatorisch

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Mein Fachgebiet ist das Verkehrsrecht. Dazu gehören insbesondere das Bußgeldrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsstrafrecht. Zusätzliche Rechtsgebiete sind das Arbeitsrecht, das Baurecht und das Mietrecht.


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