Unfallflucht (3)

30.05.2022

liegt die Grenze weiterhin bei lediglich 1.500 Euro.

 

Bei einer Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort kommt über die Geldstrafe von zumeist 30 - 40 Tagessätzen, also rund einem Nettogehalt, hinaus die als "Nebenfolge" bezeichnete Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht. Es geht um den Begriff des bedeutenden Schadens in § 69 StGB. Das OLG Hamm nimmt unverändert 1.500 Euro an, Beschluss vom 05.04.2022 -5 RVs 31/22 -. Eine Anhebung auf 2.500 Euro wegen der in § 44 StGB von drei auf sechs Monate angehobenen Obergrenze für ein Fahrverbot (vgl. meinen Beitrag vom 09.03.2019) erfolgt nicht.

 

Neben der für den Täter erforderlichen Erkennbarkeit zu hinterfragen sind die Belege zur Schadenhöhe. Wird fiktiv, also ohne Reparaturrechnung nach Gutachten oder Kostenanschlag abgerechnet, ist die Mehrwertsteuer herauszunehmen.. Stundenverrechungssätze einer markengebundenen Werkstatt gibt es ohne Reparatur nur bei einem Alter des Fahrzeugs bis drei, mit Scheckheft fünf Jahren. Auch Positionen wie Verbringungskosten (Fahrt zum Lackierer) oder UPE-(Ersatzteilaufschläge) werden von den Versicherern häufig und gelegentlich auch berechtigt abgezogen. Für einen mit der Unfallschadenregulierung vertrauten Anwalt ist dies Alltagsgeschäft, Staatsanwaltschaft und Gericht geben sich regelmäßig mit solchen Feinheiten nicht ab. Der Unterschied kann dann liegen in einem -. automatischen endenden - kürzeren Fahrverbot oder einer Entziehung der Fahrerlaubnis - Neuerteilung erst nach längerer Sperrfrist von meist einem Jahr.

 

 

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