Übernahme Ihrer Rechtsanwaltskosten
31.10.2014
Rechtsanwaltskosten werden vom Versicherer des Unfallgegners bezahlt, soweit dieser reguliert. Die Befürchtung, hier zahlen zu müssen ist zumeist unbegründet. Wird bei einer Mithaftung (Beispiel: Parkplatzunfall) die Anwaltstätigkeit von vorneherein auf die Quote beschränkt, entstehen auch hier keinerlei Kosten für den Mandanten.