Übernahme Ihrer Rechtsanwaltskosten

31.10.2014

Rechtsanwaltskosten werden vom Versicherer des Unfallgegners bezahlt, soweit dieser reguliert. Die Befürchtung, hier zahlen zu müssen ist zumeist unbegründet. Wird bei einer Mithaftung (Beispiel: Parkplatzunfall) die Anwaltstätigkeit von vorneherein auf die Quote beschränkt, entstehen auch hier keinerlei Kosten für den Mandanten.

Mein Konzept ist es, gemeinsam mit Ihnen eine optimale Strategie zu entwickeln, die uns zügig zum Ziel führt und geringe Kosten verursacht !


Mein Fachgebiet ist das Verkehrsrecht. Dazu gehören insbesondere das Bußgeldrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsstrafrecht. Zusätzliche Rechtsgebiete sind das Arbeitsrecht, das Baurecht und das Mietrecht.


Nehmen Sie bitte für ein erstes Gespräch Kontakt mit mir auf.



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