Sekundenschlaf

06.06.2022

Jeder dürfte schon einmal im Verkehr kurz eingedöst sein. Kommt es dadurch zu einem Unfall,  stehen erhebliche Probleme an:

Nach § 315c Abs.1 Nr.1 b) wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft,, "wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und dadurch Leib  oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet."

Neben der bei fehlenden Vorbelastungen üblichen Geldstrafe von etwa zwei Monatsnettogehältern kommt es nach § 69 StGB zur Entziehung der Fahrerlaubnis, die erst nach einem Jahr wiedererteilt werden darf.

Nach § 81 Abs.2 VVG wird der (Kasko)versicherer bei grober Fahrlässigkeit je nach Ausmaß des Verschuldens leistungsfrei. Ein gemietetes oder geleastes Fahrzeug muss also von Ihnen bezahlt werden. Es besteht kein Versicherungsschutz aus der Vollkaskoversicherung.

 

Von maßgeblicher Bedeutung ist, was sich in der Ermittlungsakte befindet. Wenn man zu seiner vermeintlichen Entlastung erklärt, eingeschlafen zu sein, fängt man sich die Schwierigkeiten erst recht ein. Für den Bundesgerichtshof besteht der "Erfahrungssatz", daß man Zeichen der Übermüdung wahrnimmt, Beschluss vom 18.11.1969 - 4 StR 66/69 -. Es soll eine gesicherte Eigenschaft sein, daß "ein hellwacher Mensch nicht plötzlich von Müdigkeit überfallen wird," LG Wiesbaden, Bschluss vom 22.06.2015 - 1 Qs 61/15 -. Bei einem Unfall am frühen Freitagnachmittag auf einer ereignisarmen Landstraße nach anstrengender Arbeitswoche ist ein Einschlafen "ausgesprochen naheliegend LG Leipzig, Beschluss vom 06.04.2020 - 6 Qs 22/20 -.  Das LG Gießen verneint in seinem Beschluss vom 09.12.2013 - 7 Qs 196/13 - bei der ersten Anhörung durch die Polizei eine Belehrungspflicht über ein Aussageverweigerungsrecht bei einem Auffahrunfall. Liegt allerdings eine Straftat nahe, muss belehrt werden. Die Aussage darf sonst nicht verwertet werden. In einem Fall aus dem Büro war der Mandant nachmittags vor den sprichwörtlichen Baum gefahren und wurde noch während der Erstversorgung im Rettungswagen (Knochenbrüche, stumpfes Bauchtrauma) interviewt. Das Verfahren wurde nach Hinweis auf die unterbliebene Belehrung eingestellt. Bei einer weiteren Vernehmung wäre nach LG Bamberg, Urteil vom 08.06.2006 - 3 Ns 111 Js 10338/05 - eine qualifizierte Belehrung auch über die Unverwertbarkeit der ersten Aussage erforderlich gewesen.

 

Das OLG Hamm vertritt in seinem Urteil vom 05.11.1997 - 20 U 99/97 - zunächst einmal die gleiche apodiktische, eindimensionale Auffasssung, einem Einnicken am Steuer gingen stets unübersehbare Anzeichen voraus, lässt jedoch das Verschulden (Kaskoentscheidung) "in einem milderen Licht" erscheinen bei über 15-minütiger Pause in der frischen Nachtluft und restlicher Fahrzeit von weniger als einer halben Stunde. Beim einem Unfall auf der regelmäßigen Heimfahrt nach 11-stündiger Nachschicht bestehen keine Anhaltspunkte für grobe Fahrlässigkeit, OLG Celle, Urteil vom 03.02.2005 - 8 U 82/04 -. Das AG Aachen verlangt in seinem Beschluss vom 23.02.2007 - 41 Gs 421/07 - die Feststellung, der Fahrer müsse derart übermüdet gewesen sein, daß er erkennen konnte, möglicherweise in einen Sekundenschlaf zu fallen. Einem Einschlafen gehen gerade nicht regelmäßig unübersehbare Anzeichen voraus, LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27.01.2010 - 8 O 10700/08 -. Kulturellen Besonderheiten Rechnung trägt der Beschluss des LG Potsdam vom 07.07.2021 - 25 Qs 42/21 -: Einschlafen infolge Unterzuckerung (lesenswerte Erläuterung hierzu) während des Fastenmonats Ramadan rechtfertigt eine Entziehung der Fahrerlaubnis nicht.

 

Nach einem jeden Verkehrsunfall sagen Sie am besten gar nichts, weder der Polizei noch dem Unfallgegner gegenüber. Nach Nr. 45 Fahrerlaubnissachen "Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen" wird die Fahrerlaubnisbehörde informiert, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen. Hinweise auf Erkrankungen (Diabetes, Kreislauf, Parkinson pp.) führen zwangsläufig zu einem Verwaltungsverfahren. Erklärungen gegenüber dem Unfallgegner können als Schuldbekenntnis gewertet werden, was sich nachteilig auf die Beweisführung auswirkt.

 

Zur Erholung, wenn Sie bis hierhin durchgehalten haben. Die Müdigkeitserkennung analysiert das Lenkverhalten: Lenkt der Fahrer längere Zeit nicht und korrigiert jeweils abrupt und wiederholt sich dies, kommt unter Einbeziehung von Blinkverhalten, Tageszeit und Geschwindigkeit das Symbol "Kaffeetasse". Wohl bekomms.

Mein Konzept ist es, gemeinsam mit Ihnen eine optimale Strategie zu entwickeln, die uns zügig zum Ziel führt und geringe Kosten verursacht !


Mein Fachgebiet ist das Verkehrsrecht. Dazu gehören insbesondere das Bußgeldrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsstrafrecht. Zusätzliche Rechtsgebiete sind das Arbeitsrecht, das Baurecht und das Mietrecht.


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