Schrittgeschwindigkeit

25.05.2020

findet sich jedochin einer Reihe von Verkehrsvorschriften. Am bekanntesten dürfte das Zeichen 325 "Verkehrsberuhigter Bereich ("Spielstraße") sein: "1. Fahrzeugführer müssen mit Schrittgeschwindigkeit fahren." Ebenfalls eine ausdrückliche Anordnung enthält § 20 Abs. 2 sowie Abs. 4 StVO, wenn aus einem Linienbus Fahrgäste ein- oder aussteigen oder an einem Linien- oder Schulbus an einer Haltestelle der Warnblinker eingeschaltet ist.  Aus den in § 8 StVO für Parkplätze angeordneten hohen Sorgfaltsanforderungen leitet die Rechtsprechung ebenfalls Schrittgeschwindigkeit ab, will man eine Mithaftung vermeiden. Damit drängt sich natürlich die Frage auf, wie schnell überhaupt gefahren werden darf. Das OLG Hamm "gesteht" in seinem Beschluss vom 28.11.2019 - 1 RBs 220/19 - allenfalls 10 km/h zu und dies auch nur unter ausführlichem Hinweis auf die unterschiedliche Rechtsprechung, die deswegen bis 10 km/h ein vorwerfbares Verschulden entfallen lasse. Tatsächlich erachten auch eine Reihe anderer in der Entscheidung zitierte Obergerichte lediglich 7 km/h als Grenze. Auch bei Radfahrern hilft das Argument, sie würden umfallen, nicht: "So weit Radfahrer bei einer Geschwindigkeit von 10 km/h unsicher werden und zu schwanken beginnen, sind sie volltrunken und müssen ihr Fahrrad deshalb schon zur Vermeidung einer Strafbarkeit nach § 316 StGB schieben, " OLG Naumburg vom 21.03.2017 - 2 Ws 45/17 - .Im vom OLG Hamm entschiedenen Fall ging es um einen PKW-Fahrer in einer Fußgängerzone. Hier käme es nach der Änderung des Bußgeldkataloges bei 34 km/h (Toleranzabzug 3 km/h) zu einem Fahrverbot wegen der Übertretung um 21 km/h.

Mein Konzept ist es, gemeinsam mit Ihnen eine optimale Strategie zu entwickeln, die uns zügig zum Ziel führt und geringe Kosten verursacht !


Mein Fachgebiet ist das Verkehrsrecht. Dazu gehören insbesondere das Bußgeldrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsstrafrecht. Zusätzliche Rechtsgebiete sind das Arbeitsrecht, das Baurecht und das Mietrecht.


Nehmen Sie bitte für ein erstes Gespräch Kontakt mit mir auf.



© 2015-2020 Anwaltskanzlei Hermann Langenhop | Impressum | Datenschutzerklärung

empty