Sachverständigenkosten

03.09.2014

Sachverständigenkosten werden vom Versicherer erstattet, allerdings nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes nur im Rahmen der Haftungsquote. Wurde der Unfall von Ihnen gleichermaßen mitverursacht, erhalten Sie also nur die Hälfte. Deswegen sollten Sie als ersten Schritt immer Ihren Rechtsanwalt konsultieren, der die Haftungsverteilung überprüft und Ihnen dann empfiehlt, den Wagen begutachten zu lassen. Auch sollte Ihnen Ihr Rechtsanwalt ein Sachverständigenbüro empfehlen können. Sehen Sie dazu auch meinen Beitrag "Verbringungskosten".

Mein Konzept ist es, gemeinsam mit Ihnen eine optimale Strategie zu entwickeln, die uns zügig zum Ziel führt und geringe Kosten verursacht !


Mein Fachgebiet ist das Verkehrsrecht. Dazu gehören insbesondere das Bußgeldrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsstrafrecht. Zusätzliche Rechtsgebiete sind das Arbeitsrecht, das Baurecht und das Mietrecht.


Nehmen Sie bitte für ein erstes Gespräch Kontakt mit mir auf.



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