Sachverständigenkosten
03.09.2014
Sachverständigenkosten werden vom Versicherer erstattet, allerdings nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes nur im Rahmen der Haftungsquote. Wurde der Unfall von Ihnen gleichermaßen mitverursacht, erhalten Sie also nur die Hälfte. Deswegen sollten Sie als ersten Schritt immer Ihren Rechtsanwalt konsultieren, der die Haftungsverteilung überprüft und Ihnen dann empfiehlt, den Wagen begutachten zu lassen. Auch sollte Ihnen Ihr Rechtsanwalt ein Sachverständigenbüro empfehlen können. Sehen Sie dazu auch meinen Beitrag "Verbringungskosten".