Reinigungskosten
07.05.2016
Bei einer Instandsetzung lassen sich Verschmutzungen / Reparaturen nicht immer gänzlich vermeiden. Das Amtsgericht Rastatt spricht in seinem Urteil vom 01.03.2016 dem Geschädigten einen Betrag von 62,47 € zu. Die Außenreinigung (Waschstraße) sei mit 10,- bis 15,- € zu veranschlagen, die der Innenreinigung mit einer halben Stunde bei einem Stundenlohn von 80,- bis 100,- €.