Reinigungskosten

07.05.2016

Bei einer Instandsetzung lassen sich Verschmutzungen / Reparaturen nicht immer gänzlich vermeiden. Das Amtsgericht Rastatt spricht in seinem Urteil vom 01.03.2016 dem Geschädigten einen Betrag von 62,47 € zu. Die Außenreinigung (Waschstraße) sei mit 10,- bis 15,- € zu veranschlagen, die der Innenreinigung mit einer halben Stunde bei einem Stundenlohn von 80,- bis 100,- €.

Mein Konzept ist es, gemeinsam mit Ihnen eine optimale Strategie zu entwickeln, die uns zügig zum Ziel führt und geringe Kosten verursacht !


Mein Fachgebiet ist das Verkehrsrecht. Dazu gehören insbesondere das Bußgeldrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsstrafrecht. Zusätzliche Rechtsgebiete sind das Arbeitsrecht, das Baurecht und das Mietrecht.


Nehmen Sie bitte für ein erstes Gespräch Kontakt mit mir auf.



© 2015-2020 Anwaltskanzlei Hermann Langenhop | Impressum | Datenschutzerklärung

empty