Mobiltelefon
11.01.2015
Beim Autofahren darf bekanntlich nicht telefoniert werden, wenn das Handy in die Hand genommen werden muss. Geahndet wird der Verstoß mit einem Bußgeld von 60,- €; eingetragen wird 1 Punkt. Bei ausgestelltem Motor, auch bei einem Halt im Stau oder vor der roten Ampel, gilt dieses Verbot nicht. Dabei macht es keinen Unterschied ob der Motor durch eine Start-Stopp-Automatik abgestellt wurde, OLG Hamm vom 090.09.2014.