Mobiltelefon

11.01.2015

Beim Autofahren darf bekanntlich nicht telefoniert werden, wenn das Handy in die Hand genommen werden muss. Geahndet wird der Verstoß mit einem Bußgeld von 60,- €; eingetragen wird 1 Punkt. Bei ausgestelltem Motor, auch bei einem Halt im Stau oder vor der roten Ampel, gilt dieses Verbot nicht. Dabei macht es keinen Unterschied ob der Motor durch eine Start-Stopp-Automatik abgestellt wurde, OLG Hamm vom 090.09.2014.

Mein Konzept ist es, gemeinsam mit Ihnen eine optimale Strategie zu entwickeln, die uns zügig zum Ziel führt und geringe Kosten verursacht !


Mein Fachgebiet ist das Verkehrsrecht. Dazu gehören insbesondere das Bußgeldrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsstrafrecht. Zusätzliche Rechtsgebiete sind das Arbeitsrecht, das Baurecht und das Mietrecht.


Nehmen Sie bitte für ein erstes Gespräch Kontakt mit mir auf.



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