Kosten einer Reparaturbestätigung
06.11.2017
Wird nach einem Unfall ein größerer Sachschaden fiktiv auf Grundlage eines Kostenanschlags oder Gutachtens abgerechnet, "landen" sie in der HIS-Datei (Hinweis- und Informationssystem der Deutschen Versicherer). Durch diese Datensammelei verhindert werden soll eine weitere Abrechnung desselben Schadens. Wird der Wagen sach- und fachgerecht/ ordnungsgemäß nach Vorgaben des Sachverständigen instandgesetzt und kann beispielsweise wegen Eigenleistungen eine Rechnung nicht vorgelegt werden, hat der Geschädigte die Möglichkeit, das Fahrzeug durch einen Sachverständigen besichtigen zu lassen. Die hierdurch entstandenen Kosten (in dem vom Amtsgericht Fulda am 05.05.2015 - 33 C 3/15 (C) entschiedenen Fall 173,40€) sind vom Versicherer des Unfallverursachers zu ersetzen.
Zu erkannt wurden die Kosten ferner in den Entscheidungen AG Stuttgart vom 20.02.2015 - 44 C 5090/14 -; AG Ansbach vom 22.10.2014 - 3 C 817/14 -; AG Fürstenwalde vom 01.10.2014 - 25 C 180/14 -.