Kosten einer Reparaturbestätigung (2)
19.06.2019
...sich die ordnungsgemäße Reparatur durch den Sachverständigen, der das verunfallte Fahrzeug bereits besichtigt hatte, bestätigen zu lassen. Dies ist hilfreich bei einem Verkauf und insbesondere bei einem möglichen weiteren Unfall, wenn Vorschäden eingewandt werden. Die Sachverständigenkosten für diese zusätzliche Reparaturbestätigung sind seit der Entscheidung BGH NJW 2017, 1664 nur noch zu erstatten, "wenn die Reparaturbestätigung aus Rechtsgründen zur Schadensabrechnung erforderlich gewesen wäre, etwa im Rahmen der Abrechnung eines zusätzlichen Ausfallschadeens," AG Ingolstadt vom 27.11.2017 - 11 C 1684/17 -. Achtung: Die Kosten gibt es auch nur dann, wenn der Nutzungsaufallschaden beziffert wurde und der Versicherer eine Bestätigung verlangt hat. Zweckmäßig ist deswegen, bereits bei Erteilung des uftrags mit dem Sachverständigen die Kosten abzustimmen.