Irreführendes Blinken des Vorfahrtberechtigten

20.10.2016

Im Vertrauen auf den rechten Blinker fahren Sie an. Es kommt zum Unfall, weil der Vorfahrtberechtigte geradeaus weiterfährt. Nur wenn weitere Umstände hinzu kommen, wie deutliche Herabsetzung der Geschwindigkeit und Lenkbewegung, dürfen Sie darauf vertrauen, das Abbiegemanöver werde auch weiter durchgeführt. Andernfalls haften Sie als Wartepflichtiger nach einhelliger Rechtsprechung zu 70%, wenn das Blinkzeichen überhaupt bewiesen werden kann. Misslingt dieser Beweis, haftet der Wartepflichtige voll.

Mein Konzept ist es, gemeinsam mit Ihnen eine optimale Strategie zu entwickeln, die uns zügig zum Ziel führt und geringe Kosten verursacht !


Mein Fachgebiet ist das Verkehrsrecht. Dazu gehören insbesondere das Bußgeldrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsstrafrecht. Zusätzliche Rechtsgebiete sind das Arbeitsrecht, das Baurecht und das Mietrecht.


Nehmen Sie bitte für ein erstes Gespräch Kontakt mit mir auf.



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