Irreführendes Blinken des Vorfahrtberechtigten
20.10.2016
Im Vertrauen auf den rechten Blinker fahren Sie an. Es kommt zum Unfall, weil der Vorfahrtberechtigte geradeaus weiterfährt. Nur wenn weitere Umstände hinzu kommen, wie deutliche Herabsetzung der Geschwindigkeit und Lenkbewegung, dürfen Sie darauf vertrauen, das Abbiegemanöver werde auch weiter durchgeführt. Andernfalls haften Sie als Wartepflichtiger nach einhelliger Rechtsprechung zu 70%, wenn das Blinkzeichen überhaupt bewiesen werden kann. Misslingt dieser Beweis, haftet der Wartepflichtige voll.