Jeder trägt seinen Schaden selbst

24.11.2015

Die Haftung im Straßenverkehr kennt keine Schwarz-Weiß-Malerei. Ein Verkehrsunfall kann durchaus von beiden Beteiligten mitverursacht worden sein. Standardfälle sind Begegnungsverkehr auf engeren Straßen - die beiden Außenspiegel machen nähere Bekanntschaft miteinander - oder beim gleichzeitigen Rückwärtsausparken von gegenüber abgestellten Fahrzeugen. Der Unfallhergang lässt sich hier im Regelfall nicht aufklären. Ein Sachverständigengutachten, man habe vor der Kollision gestanden, hilft nicht weiter: Die einhellige Rechtsprechung sieht es als - völlig zurecht - unerheblich an, ob ein Fahrzeug (zufälligerweise) Bruchteile vor der Kollision zum Stillstand kam. In derartigen Fällen kommt es zu einer Schadenhalbteilung. Dies bedeutet gerade nicht, jeder müsse seinen Schaden selbst tragen. Vielmehr hat jeder der Beteiligten dem Unfallgegner die Hälfte des ihm entstandenen Schadens zu ersetzen. Wenn sie mit ihrem Kleinwagen den Außenspiegel eines Audi ondulieren, erhalten sie im Rahmen der Haftungsquote 50,-€, der Unfallgegner 100,-€. 

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Mein Fachgebiet ist das Verkehrsrecht. Dazu gehören insbesondere das Bußgeldrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsstrafrecht. Zusätzliche Rechtsgebiete sind das Arbeitsrecht, das Baurecht und das Mietrecht.


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