Höhe der Schadenpauschale

14.09.2014

Nach einem erlittenen Verkehrsunfall gibt es stets einige wichtige Dinge zu regeln. Hier greift die sogenannte Schadenpauschale. Sie wird gezahlt für den Aufwand für Porto, Telefon, etc. und beträgt derzeit im Regelfall 25,00 €.

Mein Konzept ist es, gemeinsam mit Ihnen eine optimale Strategie zu entwickeln, die uns zügig zum Ziel führt und geringe Kosten verursacht !


Mein Fachgebiet ist das Verkehrsrecht. Dazu gehören insbesondere das Bußgeldrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsstrafrecht. Zusätzliche Rechtsgebiete sind das Arbeitsrecht, das Baurecht und das Mietrecht.


Nehmen Sie bitte für ein erstes Gespräch Kontakt mit mir auf.



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