Handy am Steuer (2)

19.05.2022

durch Urteil des OLG Hamm vom 17.03.2022 - III-4 RVs 13/22 -. Das LG Paderborn hatte in dem Fall getöteten Radfahrerin und ihren beiden schwerverletzten Kindern die Freiheitsstrafe auf 1 Jahr 9 Monate verkürzt, eine Strafaussetzung zur Bewährung jedoch abgelehnt. Das OLG Hamm hat die Berufung des Autofahrers verworfen, dieser muss also ins Gefängnis. Nicht geholfen hatte frühzeitiges Geständnis, das Handy genutzt zu haben sowie freiwillig durch einen Kredit 10.000,-. Euro Schmerzensgeld gezahlt zu haben und nicht vorbelastet gewesen zu sein. Auch eine günstige Prognose des sozial integrierten Angeklagten reichte dem Gericht für eine Bewährung nicht: Für den belanglosen Austausch von Textnachrichten habe sich der Angeklagte ohne Bedenken über das Verbot und die geschützten Sicherheitsinteressen anderer Verkehrsteilnehmer hinweggesetzt. Eine Strafaussetzung zur Bewährung komme nicht in Betracht, da die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Verteidigung der Rechtsordnung geboten sei, § 56 Abs. 3 StGB.

Das Verfassen von SMS oder Eintippen von Rufnummern erhöht das Unfallrisiko um das Sechs- bis Zwölffache, Geigel, Der Haftpflichtprozess 28. Aufl. 27 Rdnr. 580. 2015 waren bei Kraftfahrtbundesamt ("Flensburg") 363.417 Handyverstöße eingetragen (www.allianzdirekt.de). Allein im Großraum Köln sind die Unfälle mit vermuteter Ursache "Smartphone" von rd. 5000 in 2007 auf ca. 13000 in 2016 angestiegen (Geigel, aaO).

 

 

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