Haftung der Stadt bei heruntergefallenem Ast

22.12.2014

Sie finden ihr ordnungsgemäß abgestelltes Fahrzeug beschädigt durch einen abgebrochenen Ast vor. Das OLG Hamm hat am 31.10.2014 Schadensersatz zugesprochen, weil die Stadt ihre Verkehrssicherungspflicht verletzte habe. Im entschiedenen Fall hätte eine regelmäßige Sichtkontrolle nicht ausgereicht, weil konkrete Anhaltspunkte für eine mittlere bis starke Schädigung des Baumes bestanden hätten. Es kommt also auf den Einzelfall an. Der Baum sollte deswegen sofort nach dem Vorfall im Einzelnen fotografiert werden.

Mein Konzept ist es, gemeinsam mit Ihnen eine optimale Strategie zu entwickeln, die uns zügig zum Ziel führt und geringe Kosten verursacht !


Mein Fachgebiet ist das Verkehrsrecht. Dazu gehören insbesondere das Bußgeldrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsstrafrecht. Zusätzliche Rechtsgebiete sind das Arbeitsrecht, das Baurecht und das Mietrecht.


Nehmen Sie bitte für ein erstes Gespräch Kontakt mit mir auf.



© 2015-2020 Anwaltskanzlei Hermann Langenhop | Impressum | Datenschutzerklärung

empty