Haben Sie eine Kamera auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe installiert ?

26.01.2016

https://rechtsanwalt-langenhop.incms.net/?uid=76&c

Eine sogenannte Dashcam ist eine Kamera auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe in einem Fahrzeug, die während des Betriebes eingeschaltet werden kann und Geschehensabläufe rund um das Fahrzeug aufnehmen kann.
Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens hatte sich die Klägerseite auf entsprechende Aufzeichnungen eines Unfallherganges berufen. Das Amtsgericht hatte bereits eine Verwertbarkeit verneint. Dies bestätigte das Landgericht und bemühte in seiner ausführlichen Begründung das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG.

Sehen Sie dazu bitte auch unseren Beitrag vom 22.01.2016 (einfach auf das Bild oben links klicken):

Dashcam- Aufnahmen doch verwertbar?

Mein Konzept ist es, gemeinsam mit Ihnen eine optimale Strategie zu entwickeln, die uns zügig zum Ziel führt und geringe Kosten verursacht !


Mein Fachgebiet ist das Verkehrsrecht. Dazu gehören insbesondere das Bußgeldrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsstrafrecht. Zusätzliche Rechtsgebiete sind das Arbeitsrecht, das Baurecht und das Mietrecht.


Nehmen Sie bitte für ein erstes Gespräch Kontakt mit mir auf.



© 2015-2020 Anwaltskanzlei Hermann Langenhop | Impressum | Datenschutzerklärung

empty