Gutachterkosten

26.12.2017

So (oder zu?) gut meint es die Versicherung Ihres Unfallgegners mit Ihnen; Kaum sind Sie ihrem mehr oder minder ondulierten Fahrzeug entstiegen, klingelt schon Ihr Telefon. Am Apparat meldet sich ein Sachverständiger der Versicherung, um Ihr Fahrzeug zu begutachten. Verdattert und bevor Sie Gelegenheit, mit Ihrem Anwalt oder Íhrer Werkstatt geredet zu haben, willigen Sie ein. Nach Rücksprache dort beauftragen Sie einen eigenen Sachverständigen. Die Versicherung weigert sich dann, dessen Kosten zu zahlen. Der Wagen sei ja bereits (von ihr selbst) begutachtet worden. 

Diese Praxis der Versicherer, auch "Schadensmanagement" genannt, birgt für den Geschädigten, wie die praktische Erfahrung gezeigt hat, Risiken. Die Versicherungsgutachten stehen häufig in eindeutigem Widerspruch zu dem, was Ihnen nach der Rechtsprechung auch dann zusteht, wenn Sie nicht reparieren lassen. Die (angeblichen) Reparaturkosten werden auf S.1 herausgestellt. An versteckter Stelle, meist auf S.6 oder S.7, findet sich dann der Hinweis, bei einer Reparatur kämen noch UPE-Aufschläge und Verbringungskosten hinzu. Diese sind jedoch nach überwiegender Rechtsprechung auch bei fiktiver Abrechnung ("auf Gutachtenbasis") zu erstatten. Beim Restwert genügen nach Rechtsprechung des BGH drei Angebote vom näheren, regionalen Markt; in Versicherungsgutachten hingegen finden sich immer wieder Internet-Restwertbörsen. Wurde das Fahrzeug ordnungsgemäß begutachtet und dann zum ausgewiesenen Wert veräußert, kommen die Versicherer zusätzlich an und setzen einen höheren Restwert an: Man habe das (verunfallte) Fahrzeug zuvor anbieten müssen - ein eindeutiger Widerspruch zur aktuellen BGH-Rechtsprechung. Auch werden lediglich die Durchschnittslohnkosten aller Werkstätten angesetzt statt die Vergütung eines marktgebundenen Reparaturbetriebes. Durch all dies ergibt sich ein Minderbetrag für die Geschädigten von nicht selten etlichen 100 ,--€. Dies rechtfertigt die Beauftragung eines zusätzlichen Gutachters, dessen Kosten damit ebenfalls zu ersetzen sind. Die örtliche Rechtsprechung oder das genaue Vorgehen klären Sie bitte mit Ihrem Rechtsanwalt sowie Gutachter ab. 

Mein Konzept ist es, gemeinsam mit Ihnen eine optimale Strategie zu entwickeln, die uns zügig zum Ziel führt und geringe Kosten verursacht !


Mein Fachgebiet ist das Verkehrsrecht. Dazu gehören insbesondere das Bußgeldrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsstrafrecht. Zusätzliche Rechtsgebiete sind das Arbeitsrecht, das Baurecht und das Mietrecht.


Nehmen Sie bitte für ein erstes Gespräch Kontakt mit mir auf.



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