Grünpfeil

27.11.2017

Diese Frage stellt sich,wenn man das Fahrverhalten von 77% der Kraftfahrer betrachtet, so das Ergebnis einer Studie. Es geht um den Grünpfeil, einer aus der ehemaligen DDR übernommene Verkehrsregelung. Ein rechts neben dem Rotlicht einer Ampel angebrachter grüner Pfeil auf schwarzem Grund (Zeichen 720) gestattet nach § 37 Abs. 2 Nr. 1. S. 8 - 10 unter bestimmten Voraussetzungen, auch bei roter Ampel rechts abzubiegen. Ausgeschlossen sein muss eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeug(quer)verkehrs. Fener muss vor dem Abbiegen zunächst vor der roten Ampel angehalten worden sein. In S.8 heißt es: "Nach dem Anhalten...". Genau hier liegt das praktische Problem: Die meisten Verkehrsteilnehmer fahren einfach durch ohne jede Rückwichtnahme auf -bevorrechtigte- Fußgänger, die überdies verdeckt sein können durch haltende Fahrzeuge auf der Geradeausspur. Immer wieder kommt es zu Gefährdung oder Unfällen, weshalb die Zahl der Grünpfeile stark zurückgeht (von 362 auf 191) oder gänzlich abmontiert wurden. Sanktioniert ist das Durchfahren in 133 BKatV mit 70 ,--€ und 1 Punkt, bei Behinderung des Fußgänger- oder Fahrradvekehrs mit 100 ,--€. 

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Mein Fachgebiet ist das Verkehrsrecht. Dazu gehören insbesondere das Bußgeldrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsstrafrecht. Zusätzliche Rechtsgebiete sind das Arbeitsrecht, das Baurecht und das Mietrecht.


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