Geschwindigkeitsbegrenzung - Zusatzschild

10.11.2014

Nach der Entscheidung des OLG Hamm vom 04.09.2014 darf bei dem Zusatzschild "Schneeflocke" auch bei nicht winterlichen Straßenverhältnissen (dort 80 km/h auf der BAB 45) nicht schneller, wie angeordnet gefahren werden.

Anders bei dem ergänzenden Schild "Nässe": Bei trockener Fahrbahn gilt die Beschränkung nicht.

Ist die Geschwindigkeitsbegrenzung mit einem Gefahrenzeichen (beispielsweise Bushaltestelle) verbunden und ergibt sich aus der Örtlichkeit eindeutig, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht, endet die Geschwindigkeitsbegrenzung ohne weitere Beschilderung.

Mein Konzept ist es, gemeinsam mit Ihnen eine optimale Strategie zu entwickeln, die uns zügig zum Ziel führt und geringe Kosten verursacht !


Mein Fachgebiet ist das Verkehrsrecht. Dazu gehören insbesondere das Bußgeldrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsstrafrecht. Zusätzliche Rechtsgebiete sind das Arbeitsrecht, das Baurecht und das Mietrecht.


Nehmen Sie bitte für ein erstes Gespräch Kontakt mit mir auf.



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