Geschwindigkeitsbegrenzung - Zusatzschild
10.11.2014
Nach der Entscheidung des OLG Hamm vom 04.09.2014 darf bei dem Zusatzschild "Schneeflocke" auch bei nicht winterlichen Straßenverhältnissen (dort 80 km/h auf der BAB 45) nicht schneller, wie angeordnet gefahren werden.
Anders bei dem ergänzenden Schild "Nässe": Bei trockener Fahrbahn gilt die Beschränkung nicht.
Ist die Geschwindigkeitsbegrenzung mit einem Gefahrenzeichen (beispielsweise Bushaltestelle) verbunden und ergibt sich aus der Örtlichkeit eindeutig, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht, endet die Geschwindigkeitsbegrenzung ohne weitere Beschilderung.