Fachanwalt
15.01.2016
Die Tätigkeit als Rechtsanwalt setzt neben einem abgeschlossenen Hochschulstudium (1. Staatsexamen) und der Referendarszeit mit 2. Staatsexamen die Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer voraus. Versagt werden kann die Zulassung, wenn Hinderungsgründe wie Vermögensverfall oder Vorstrafen vorliegen.
Fachanwaltsbezeichnungen werden (widerruflich) zusätzlich verliehen. Nachgewiesen sein müssen besondere theoretische und praktische Erfahrungen. Verlangt werden für den Zeitraum von drei Jahren vor Antragstellung 160 Fälle, damit mindestens 60 gerichtliche Verfahren. Diese müssen sich auf das Verkehrszivilrecht, Versicherungsrecht, Verkehrstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Fahrerlaubnisrecht verteilen; in drei aus vier Bereichen müssen mindestens 5 Gerichtsverfahren dokumentiert sein. Abzuleisten ist dann noch ein Lehrgang über 18 Werktage (Kosten rund 2000,-€) nebst drei Klausuren zu je 5 Stunden. In der Folgezeit vorgeschrieben zum Erhalt des Titels ist eine jährliche Fortbildungszeit von derzeit 15 Stunden.