Ersparte Haushalts-Aufwendungen nach erlittenem Verkehrsunfall
28.10.2014
Nach einem erlittenen Verkehrsunfall kommen Sie in den Genuss von Krankenhauskost. Die Versicherung zieht 8 bis 10 € täglich ab mit der Begründung, Sie müssen sich Ihr Essen nicht selber kaufen. Kulinarisch fraglich, ist dieses Argument wirtschaftlich schlecht von der Hand zu weisen. Ausgleich ist das bei stationärer Behandlung erhöhte Schmerzensgeldquote beschränkt, entstehen auch hier keinerlei Kosten für den Mandanten.