Ersparte Aufwendungen durch Mietwagen

26.09.2014

Der Begriff "ersparte Aufwendungen" wird auch verwendet bei Inanspruchnahme eines Mietwagens, dort auch unter "ersparte Abnutzung". Gemeint ist der nicht eintretende Verschleiß (Reifen, Bremsen, Kupplung, etc.) am eigenen Fahrzeug. Die zumeist angesetzten 10% der Mietwagenkosten sind zu hoch und sollten nicht hingenommen werden.

Mein Konzept ist es, gemeinsam mit Ihnen eine optimale Strategie zu entwickeln, die uns zügig zum Ziel führt und geringe Kosten verursacht !


Mein Fachgebiet ist das Verkehrsrecht. Dazu gehören insbesondere das Bußgeldrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsstrafrecht. Zusätzliche Rechtsgebiete sind das Arbeitsrecht, das Baurecht und das Mietrecht.


Nehmen Sie bitte für ein erstes Gespräch Kontakt mit mir auf.



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