Entschädigung für Besuchsfahrten

01.11.2014

Besuchsfahrten von nahen Angehörigen können entschädigungspflichtig sein, insbesondere bei schwereren Verletzungen von Kindern. Begründet wird dies mit der beschleunigten Heilung infolge der Besuche (kommt natürlich immer auf die Verwandtschaft an).

Mein Konzept ist es, gemeinsam mit Ihnen eine optimale Strategie zu entwickeln, die uns zügig zum Ziel führt und geringe Kosten verursacht !


Mein Fachgebiet ist das Verkehrsrecht. Dazu gehören insbesondere das Bußgeldrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsstrafrecht. Zusätzliche Rechtsgebiete sind das Arbeitsrecht, das Baurecht und das Mietrecht.


Nehmen Sie bitte für ein erstes Gespräch Kontakt mit mir auf.



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