E-Zigarette am Steuer

04.10.2025

Der Irrglaube, am Steuer sei nur die Nutzung eines Handy verboten, ist immer noch weit verbreitet. Tatsächlich regelt § 23 Abs.1a StVO die nur sehr eingeschränkte Benutzung von elektronischen Geräten, die "der Kommunikation, Information oder Organisation" dienen. Unter das Vertbot fällt alles Mögliche, vgl. die Beiträge vom 13.04.2021 sowie 29.06.2024 und zu den - dramatischen - möglichen strafrechtlichen Folgen bei einem Unfall vom 19.05.2022.

Hinzugefügt hat das OLG Köln mit Beschluss vom 25.09.2025 - III-1 ORbs 139/25 - den Vaporiser, auch Dampfgerät oder E-Zigarette genannt. Zur Last gelegt worden war ein Handyverstoß; beobachtet hatte die Polizei - wie immer - Tippbewegungen. Verteidigt wurde der Betroffene mit dem Einwand, er habe an seinem Dampfgerät den Stärkegrad verändert; hier wird ein Bildschirm nicht nur für eine kurze Blickzuwendung betrachtet und dann über Touchdisplay eingestellt. Erfüllt sind damit beide Varianten.

Bußgeld 150,- Euro, 1 Punkt.

Pfeife oder Zigarre wären geeignetere Genußformen. Dann bitte beim Feuerzeug darauf achten, ob sich nicht darin irgendein elektronischer Firlefanz verbirgt.

 

 

 

 

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