Cannabiskonsum - ab wann Sie wieder Auto fahren dürfen,...

22.06.2024

...kann Ihnen niemand genau sagen.

Bei erstmaligem Konsum schwanken die Angaben zum Abbau zwischen 6 - 12 Stunden und 1 - 2 Tagen. Die Dauer hängt wesentlich von der aufgenommenen Wirkstoffmenge ab, die häufig nicht genau bekannt ist. Auf der halbwegs sicheren Seite ist man, wenn zumindest 24 Stunden gewartet wird.

 

Bei gelegentlichem (1 - 2 mal die Woche) oder regelmäßigem (mehrmals die Woche, alle 1 - 2 Tage) und chronischem Konsum (Missbrauch) verlängert sich die Abbauzeit dramatisch. "Dies wird auf ausgeprägte Speicherungseffekte im Körper und den enterophatischen Kreislauf (Ausscheidung über den Darm und dort erneute Absorption) zurückgeführt,"  Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung Beurteilungskriterien 4. Aufl. S. 303. Wegen dieser Anreicherung sind bei chronischem Konsum bereits vor Versuchen (studienbedingtes Rauchen) Anfangswerte bis 12,3 ng/ml im Blutserum festgestellt worden, Bericht THC-Grenzwerte im Strassenverkehr, Institut für Rechtsmedizin der Universität Basel. "Auch bei den Placeboversuchen sind die Eingangsmittelwerte der chronischen Konsumenten bei 2,9 ng/ml (THC) und die Endwerte (nach acht Stunden) bei 2,4 ng/ml (THC). Diese Placebowerte bei den chronischen Konsumenten entsprechen Werten, wie sie bei Gelegenheitskonsumenten ca. eine Stunde nach akutem Cannabiskonsum gemessen werden,"  Hettenbach, Drogen und Straßenverkehr 3 135.. Aufl. § 3 Rdnr. Die erhöhten Werte finden sich bei regelmäßig bis chronischem Konsum oder höheren Dosierungen noch mehrere Wochen nach dem letzten Konsum.

 

Bei den 3,5 ng/ml Blutserum handelt es sich um einen analytischen Grenzwert oder gesetzlichen Wirkungsgrenzwert. Ebenso wie bei den 1,1 o/oo Alkohol hilft es nicht, auf einen schon längere Zeit zurückliegenden Konsum hinzuweisen - verbaut im übrigen auch die Verteidigung erstmaligen Konsums, der längst nicht mehr nachweisbar gewesen wäre -. Auch der Hinweis auf Cannabisgewöhnung geht ins Leere: Die physiologischen Einbußen für die Fahreignung bei regelmäßigem Konsum sind eindeutig erwiesen.

Bei gelegentlichem oder regelmäßigen Konsum ist eine Wartezeit von 24 - 36 Stunden mit großer Wahrscheinlichkeit zu kurz, um unter 3,5 ng/ml Blutserum zu kommen. Auch mehrere Tage können noch zu wenig sein.

Auf die weiteren "Komplikationen", wenn es zum Unfall kommt (§ 316 StGB, § 315c StGB - Straßenverkehrsgefährdung -) hatte ich bereits an anderer Stelle hingewiesen. Auch bedankt sich die Vollkaskoversicherung für die Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung oder versucht dies zumindest.

Die Euphorie über den angehobenen Grenzwert sollte man distanziert sehen.

 

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Mein Fachgebiet ist das Verkehrsrecht. Dazu gehören insbesondere das Bußgeldrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsstrafrecht. Zusätzliche Rechtsgebiete sind das Arbeitsrecht, das Baurecht und das Mietrecht.


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