Cannabis

21.03.2017

durch die viel diskutierte Entscheidung des OVG Münster vom 15.03.2017 (16 A 423 (550 u. 551)/15 -. Das Gericht stellt sich gegen die Empfehlung der Grenzwert-Kommission , den THC-Wert von 1,0 ng/l im Serum auf 3,0 anzuheben. Entsprechend entschieden haben bereits die OVGe Brandenburg vom 16.06.2016 - OVG 1B37.10-Bav VGH vom 27.01.2017 - 11 Cs 16.2403 - und 08.03.2016 - 11 CS 16.1036-. Es verbleibt bei den bisherigen Werten. Bitte beachten Sie dazu auch meinen Beitrag vom 07.02.2016. 

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