Cannabis und Führerschein

07.02.2016

Das Führen eines Kraftfahrzeuges unter Drogeneinfluss stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die je nach Vorbelastung mit 500,-- - 1500,-- € Bußgeld und einem Fahrverbot von 1 - 3 Monaten geahndet wird. Bei Cannabis hat die Grenzwertkommission den Grenzwert ab 1 ng/ml festgelegt. Das beim Erreichen dieses Grenzwertes verhängte Fahrverbot ist noch relativ „harmlos“; man verbleibt im Besitz der Fahrerlaubnis und darf nur für die festgelegte Zeit kein Kraftfahrzeug führen. Völlig unterschätzt bzw. verkannt wird der THC - COOH (Carbonsäure) - Wert. Es handelt sich um verstoffwechseltes Cannabis (Metabolit), das ein eindeutiges Indiz für regelmäßigem Konsum ist. Die Gerichte – es gibt hierzu eine umfangreiche Rechtsprechung – nehmen regelmäßigen Konsum an ab einem Wert von 75 ng/ml. In Verbindung mit der Überschreitung des Grenzwertes gehen Fahrerlaubnisbehörden und Gerichte von der fehlenden Fähigkeit aus, Drogenkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr zu trennen: Die Fahrerlaubnis wird entzogen und erst nach erfolgreicher Begutachtung wiedererteilt. Die Fahrerlaubnis kann – und wird – auch sofort entzogen werden, so zuletzt BayVGH vom 16.12.2015 – 11 CS 15.2377 -. Nach der Maastricht - Studie wird THC sehr schnell abgebaut, schon nach 6 Stunden auf 1-2 ng/ml. Höhere Werte deuten deswegen zwingend auf Konsum kurz vor Fahrtantritt hin.

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Mein Fachgebiet ist das Verkehrsrecht. Dazu gehören insbesondere das Bußgeldrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsstrafrecht. Zusätzliche Rechtsgebiete sind das Arbeitsrecht, das Baurecht und das Mietrecht.


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