Cannabis auf Telerezept
13.09.2026
Das Führen eines Kraftfahrzeugs mit mehr als 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol (THC) ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 StVG. Das fahrerlaubnisrechtliche Ungemach fängt an bei einem weiteren Bußgeldverfahren: "Wer zweimal mit mehr als 3,5 ng/ml THC im Straßenverkehr auffällt, muss als Fahrerlaubnisinhaber ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer Begutachtungsstelle beibringen," Leitsatz VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 03.06.2026 - 7 L 520/26 -.
Die THC-Konzentration lässt sich nicht abstrakt bestimmen, sondern hängt von dem häufig unbekannten Wirkstoffgehalt und der Konsumhäufigkeit ab. So führt THC 3,55 % anfangs zu bis zu 150 ng/l, 1,75 % bis 80 ng/l, Halm/Staudinger, Handbuch Verkehrsrecht 8. Aufl. 2026 Kapitel 41 Rdnr. 33.
Bei erstmaligen Konsum ist das THC nach einigen Stunden weitgehend und nach 24 Stunden nahezu restlos abgebaut. Schon gelegentlicher Konsum führt für bis zu 3 Tagen zu Werten von 2 - 10 ng/l, regelmäßiger Gebraucht verlängert die Nachweisdauer auf 7 bis mehr als 30 Tage bei Werten von mehr als 10 - 50, teilweise über 100 ng/l, www.cannamedical.com .Auch wenn 1 oder 2 Wochen nichts mehr genommen wurde, reißt man die Latte.
Nach § 24a Abs. 4 StVG liegt eine Ordnungswidrigkeit nicht vor, wenn die Überschreitung des Grenzwertes "aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für den konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt".
Diese allgemeine Formulierung ermöglicht derzeit Telerezepte: "Für die Anwendung der sog. Medikamtenklausel in § 24a Abs. 4 StVG ist es unerheblich, ob es im Zuge der ärztlichen Verschreibung von Cannabis zu einem persönlichen Kontakt zwischen dem Betroffenen und dem verschreibenden Arzt gekommen ist," Leitsatz Dr. Axel Deutscher zu OLG Hamm, Beschl. v. 28.04.2026 - 5 ORbs 87/26 -. Auch nach OLG Brandenburg, Beschl. v. 30.07.2026 - 2 ORbs 85/26 - ist eine persönliche Konsultation des Arztes nicht erforderlich, ebenso OLG Oldenburg, Beschl. v. 02.06.2026 - 2 ORbs 53/26 Das BayObLG lässt in seinem Beschluss vom 12.06.2026 - 201 ObOWi 401/26 - die Medikamentenklausel an der fehlenden genauen Dosieranleitung scheitern.
Die verführerische Möglichkeit, an ein Cannabiszept zu kommen, ist kein Freibrief für beliebigen Konsum und gleichzeitigem (die Nachwirkung von bis zu einem Monat bedenken) Führen eines Kraftfahrzeugs. Bei sehr hohen THC- und THC-COOH-Werten gibt es unverändert Ärger mit der Fahrerlaubnisbehörde. Die Verordnung lässt sich nicht beliebig in Eigenregie erweitern. Auch dürfte der § 24a Abs.4 StVG in absehbarer Zeit geändert werden.