Berührungsloser Unfall (2)
27.05.2020
lässt sich mit dem Urteil des Landgerichts München I vom 14.11.2019 - 17 0 16929/17 - entnehmen: Dort war ein auf der rechten Spur befindlicher PKW-Fahrer mit seinem Wagen gegen ein parkendes Fahrzeug geraten, als sich links neben ihm ein Lastzug befand. Das Gericht hat sich den bestrittenen Vortrag des PKW-Führers, der Lastzug sei im Rahmen eines beabsichtigten Spurwechsels herübergekommen, weshalb eine Ausweichbewegung erfolgte, angeschlossen. Die Beweisführung kann, wie Sie auch meinem Beitrag vom 12.07.2018 entnehmen können, “kniffelig“ sein, fehlt es doch beim berührungslosen Unfall an einer Kollision und damit entsprechenden einen Rückschluss zum Unfall ermöglichenden Schäden. Vorliegend hat sich das Gericht der Darstellung des Klägers angeschlossen, weil dem Fahrziel des Lastzugfahrers ein Spurwechsel erforderlich war, unstreitig gehupt wurde und letztendlich das Prozessverhalten des LKW-Fahrers (mehrfaches unentschuldigtes Fernbleiben trotz Ordnungsgeldern) einfließen lassen. In diesem Zusammenhang ist auf die vom Bundesgerichtshof inzwischen eindeutig bejahte Zulässigkeit einer Verwertung von Dashcam-Aufzeichnungen hingewiesen.