Autoschäden bei Mäharbeiten
08.01.2016
Der Fall: Der Landesbetrieb Straßenbauamt NRW führt mit einem Traktor nebst Mähausleger, Schlegelmähkopf und Kettenschutz Mäharbeiten durch. Dabei wird ein Holzstück gegen ein vorbeifahrendes Fahrzeug geschleudert. Das OLG Hamm hat in seiner Entscheidung vom 03.07.2015 - 11 U 169/14 - entschieden, ein Schadenseintritt sei bei Beginn der Arbeiten unwahrscheinlich gewesen; weitere Sicherungsmaßnahmen hätten nicht ergriffen werden müssen. Dies ist natürlich - bitte beachten Sie dies auch bei weiteren Artikeln - eine Einzelfallentscheidung. Wird ohne Sicherheitsvorkehrungen oder -maßnahmen gearbeitet, kann selbstverständlich Ersatz verlangt werden.