Autoschäden bei Mäharbeiten

08.01.2016

Der Fall: Der Landesbetrieb Straßenbauamt NRW führt mit einem Traktor nebst Mähausleger, Schlegelmähkopf und Kettenschutz Mäharbeiten durch. Dabei wird ein Holzstück gegen ein vorbeifahrendes Fahrzeug geschleudert. Das OLG Hamm hat in seiner Entscheidung vom 03.07.2015 - 11 U 169/14 - entschieden, ein Schadenseintritt sei bei Beginn der Arbeiten unwahrscheinlich gewesen; weitere Sicherungsmaßnahmen hätten nicht ergriffen werden müssen. Dies ist natürlich - bitte beachten Sie dies auch bei weiteren Artikeln - eine Einzelfallentscheidung. Wird ohne Sicherheitsvorkehrungen oder -maßnahmen gearbeitet, kann selbstverständlich Ersatz verlangt werden.

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Mein Fachgebiet ist das Verkehrsrecht. Dazu gehören insbesondere das Bußgeldrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsstrafrecht. Zusätzliche Rechtsgebiete sind das Arbeitsrecht, das Baurecht und das Mietrecht.


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