Autokauf

05.04.2015

Ein fehlender Aschenbecher berechtigt zum Rücktritt. Der vom OLG Oldenburg am 10.03.2015 entschiedene Fall: Der Käufer hatte für 135.000 € einen PKW mit einem festinstallierten und beleuchteten Aschenbecher bestellt, über den das ausgelieferte Fahrzeug nicht verfügte. Entgegen der Auffassung des Verkäufers, es reiche auch eine Aschenbecherdose in einem der Getränkehalter in der Mittelkonsole, ist das OLG Oldenburg der Auffassung, wegen der fehlenden Beleuchtung könne nicht die Zigarette abgelegt oder „abgeascht“ werden, ohne den Wagen zu verschmutzen. Da das Raucherpaket ausdrücklich gewünscht war, liege eine „nicht unerhebliche Pflichtverletzung“ vor. Diese Entscheidung liegt auf der Linie mit neuerer Rechtsprechung, bereits bei Nachbesserungskosten von 5% statt 10% ein Rücktrittsrecht anzunehmen.

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