Abgasskandal (4)

14.05.2017

Der VW-Konzern hat gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur darauf verzichtet, die Einrede zur Verjährung zu erheben, auch hinsichtlich schon verjährter Ansprüche. (Quelle: ZAP Zeitschrift für die Anwaltspraxis, Veröffentlichung vom 09.05.2017)

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