Abgasskandal (4)
14.05.2017
Der VW-Konzern hat gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur darauf verzichtet, die Einrede zur Verjährung zu erheben, auch hinsichtlich schon verjährter Ansprüche. (Quelle: ZAP Zeitschrift für die Anwaltspraxis, Veröffentlichung vom 09.05.2017)