Abgasskandal (3)

23.01.2017

..durch das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 17.01.2017 - 3 0 139/16-: Die Entscheidung betrifft einen im Jahr 2013 neu erworbenen Skoda Yeti 2.0 TDI. Gerichtet war die Klage gegen die Volkswagen AG, also nicht wie zuvor gegen einen Händler. Das Gericht hat der Klage auf Erstattung des Kaufpreises wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung stattgegeben. (§ 826 BGB). Gestützt wird dies zum einen auf die nicht gesetzeskonforme Manipulation an der Software für die Motorsteuerung, zum anderen auf das Risiko eines erhöhten Wartungsaufwandes oder vorzeitiger Motorschäden, die nicht auszuschließen seien. Das Urteil ist in zweifacher Hinsicht bemerkenswert: Der Hersteller, mit dem im Regelfall (anders Daimler Benz) kein Kaufvertrag besteht, ist unmittelbar schadensersatzpflichtig. Ferner berücksichtigt werden mögliche Folgeschäden (erhöhter Verbrauch, Motorschaden, Katalysator) bei Aufspielen der vorgeschriebenen Software. Frühere Urteile hatten lediglich auf die angeblich marginalen Kosten in Höhe von 100,-- € abgestellt und deswegen eine Rückabwicklung der Kaufverträge abgelehnt.

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Mein Fachgebiet ist das Verkehrsrecht. Dazu gehören insbesondere das Bußgeldrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsstrafrecht. Zusätzliche Rechtsgebiete sind das Arbeitsrecht, das Baurecht und das Mietrecht.


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