Abgasskandal (2)

10.06.2016

Denn die Entscheidung beruht auf rein formalen, kaufrechtlichen Überlegungen: Gegenstand war der Kauf eines Seat Ibiza 1,6 Diesel (Typ EA189). Gestützt hat das Gericht das Rücknahmebegehren (ausschließlich) auf die trotz Fristsetzung innerhalb von 6 Monaten nicht erfolgte Mängelbeseitigung (Bitte lesen sie hierzu den Beitrag "Mängel am gekauften Wagen" vom 17.02.2016). Mit der grundsätzlichen Problematik (Mehrverbrauch, Folgeschäden, erhöhter Verschleiß- / Wartungsaufwand), wenn an der Software "herumgedoktert" wurde, setzen sich die ganzen Entscheidungen leider nicht auseinander. 

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Mein Fachgebiet ist das Verkehrsrecht. Dazu gehören insbesondere das Bußgeldrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsstrafrecht. Zusätzliche Rechtsgebiete sind das Arbeitsrecht, das Baurecht und das Mietrecht.


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